17 U 30/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-16, 17 U 30/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 30/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-16
Aktenzeichen: 17 U 30/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1016.17U30.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 20.01.2006 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beschwer der Kläger übersteigt 20.000,-- Euro.
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