Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-17, 21 W 43/06

21 W 43/06Obergericht17.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 W 43/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-10-17

Aktenzeichen: 21 W 43/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1017.21W43.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Prozeßkostenhilfe versagende Beschluß des Landgerichts Dortmund vom 1.8.2006 - 1 O 87/06 - nebst dem Nichtabhilfebeschluß vom 25.8.2006 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Bescheidung des Prozeßkostenhilfeantrags an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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