Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-18, 31 U 124/06

31 U 124/06Obergericht18.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 124/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-18

Aktenzeichen: 31 U 124/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1018.31U124.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 09.02.2006 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Be-trages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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