Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-19, 3 Ss 363/06

3 Ss 363/06Obergericht19.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 363/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-10-19

Aktenzeichen: 3 Ss 363/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1019.3SS363.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Der Angeklagte wird freigesprochen.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens sowie die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen.

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