9 WF 121/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-20, 9 WF 121/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-20, 9 WF 121/06
9 WF 121/06Obergericht20.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 WF 121/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-20
Aktenzeichen: 9 WF 121/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1020.9WF121.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Höxter vom 14.7.2006 dahin abgeändert, daß dem Kläger zu den Bedingungen des angefochtenen Beschlusses Prozeßkostenhilfe bewilligt wird, soweit er die Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung aus der Urkunde des Kreises Höxter vom 8.2.2001 (Urk. Nr. ####2001) auf monatlich 193 € ab März 2006 begehrt.
Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Gebühr nach Nr. 1811 KV soll nicht erhoben werden
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