13 U 2/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-23, 13 U 2/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 2/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-23
Aktenzeichen: 13 U 2/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1023.13U2.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.11.2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelfer tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung des Klägers oder der Streithelfer durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger bzw. die Streithelfer Sicherheit vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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