Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-23, 4 WF 187/06

4 WF 187/06Obergericht23.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 WF 187/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-10-23

Aktenzeichen: 4 WF 187/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1023.4WF187.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerden des Kindesvaters vom 12. 9. 2006 sowie des Verfahrenspflegers vom 26. 9. 2006 gegen das Vorgehen des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund werden als unzulässig verworfen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 500 € zu gleichen Teilen dem Kindesvater und dem Verfahrenspfleger auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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