4 WF 187/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-23, 4 WF 187/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-23, 4 WF 187/06
4 WF 187/06Obergericht23.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 WF 187/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-23
Aktenzeichen: 4 WF 187/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1023.4WF187.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerden des Kindesvaters vom 12. 9. 2006 sowie des Verfahrenspflegers vom 26. 9. 2006 gegen das Vorgehen des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund werden als unzulässig verworfen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 500 € zu gleichen Teilen dem Kindesvater und dem Verfahrenspfleger auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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