6 UF 202/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-23, 6 UF 202/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-23, 6 UF 202/05
6 UF 202/05Obergericht23.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 202/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-23
Aktenzeichen: 6 UF 202/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1023.6UF202.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 23. September 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Blomberg im Ausspruch zum nachehelichen Unterhalt (Ziffer 3. des Tenors) abgeändert.
Die Klage der Antragsgegnerin auf nachehelichen Unterhalt wird abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Hinsichtlich der Kosten des Verfahrens erster Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Amtsgerichts –Familiengericht- Blomberg.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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