Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-23, 6 UF 202/05

6 UF 202/05Obergericht23.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 202/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-23

Aktenzeichen: 6 UF 202/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1023.6UF202.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 23. September 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Blomberg im Ausspruch zum nachehelichen Unterhalt (Ziffer 3. des Tenors) abgeändert.

Die Klage der Antragsgegnerin auf nachehelichen Unterhalt wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Hinsichtlich der Kosten des Verfahrens erster Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Amtsgerichts –Familiengericht- Blomberg.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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