Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-25, 11 U 48/06

11 U 48/06Obergericht25.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 48/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-25

Aktenzeichen: 11 U 48/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1025.11U48.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 07. Februar 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.