Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-26, 23 W 59/06

23 W 59/06Obergericht26.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 59/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-10-26

Aktenzeichen: 23 W 59/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1026.23W59.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Klägerin werden die von dem Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten anderweitig auf 358,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. November 2005 festgesetzt.

Die Klägerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten nach einem Gegenstandswert bis zu 1.200 Euro.

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