Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-26, 5 U 179/00

5 U 179/00Obergericht26.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 179/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-26

Aktenzeichen: 5 U 179/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1026.5U179.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18. April 2000 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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