Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-26, 5 U 40/00

5 U 40/00Obergericht26.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 40/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-26

Aktenzeichen: 5 U 40/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1026.5U40.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. Dezember 1999 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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