10 UF 66/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-27, 10 UF 66/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-27, 10 UF 66/06
10 UF 66/06Obergericht27.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 UF 66/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-27
Aktenzeichen: 10 UF 66/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1027.10UF66.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerden der Antragstellerin vom 10.03.2006 und des Antragsgegners vom 08.03.2006 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Recklinghausen vom 30.01.2006 sowie die weitergehenden Anträge des Antragsgegners vom 08.03.2006 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die ersten drei Umgangskontakte zwischen dem Antragsgegner und den beiden Töchtern A (geboren am 00.00.1996) und B (geboren am 00.00.1999) durch das Jugendamt der Stadt C oder eine von dort benannte Fachkraft zu begleiten sind.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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