12 U 76/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-27, 12 U 76/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 U 76/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-27
Aktenzeichen: 12 U 76/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1027.12U76.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Normen: §§ 765, 242, 151 S. 1 BGB
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen vom 11. April 2006 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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