Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-27, 19 U 76/06

19 U 76/06Obergericht27.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 19 U 76/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-27

Aktenzeichen: 19 U 76/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1027.19U76.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 2. Mai 2006 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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