2 Ss OWi 237/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-30, 2 Ss OWi 237/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-30, 2 Ss OWi 237/06
2 Ss OWi 237/06Obergericht30.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 237/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-30
Aktenzeichen: 2 Ss OWi 237/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1030.2SS.OWI237.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den diesem zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Lüdenscheid zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.