27 U 81/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-31, 27 U 81/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-31, 27 U 81/06
27 U 81/06Obergericht31.10.2006
Regest
Ein die wirksame Leistung der Stammeinlage ausschließendes Hin- und Herzahlen liegt auch dann vor, wenn die GmbH den als Einlage von ihrem Gesellschafter empfangenen Betrag drei Tage später als Darlehen an die GmbH & Co KG weiterleitet, deren Komplementärin sie ist (gegen OLG Jena NZG 2006, 661 = ZIP 2006, 1534)
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 81/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-31
Aktenzeichen: 27 U 81/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1031.27U81.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Leitsätze
Ein die wirksame Leistung der Stammeinlage ausschließendes Hin- und Herzahlen liegt auch dann vor, wenn die GmbH den als Einlage von ihrem Gesellschafter empfangenen Betrag drei Tage später als Darlehen an die GmbH & Co KG weiterleitet, deren Komplementärin sie ist (gegen OLG Jena NZG 2006, 661 = ZIP 2006, 1534)
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 3. März 2006 verkündete Urteil der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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