Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-02, 4 Ss OWi 742/06

4 Ss OWi 742/06Obergericht02.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 742/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-11-02

Aktenzeichen: 4 Ss OWi 742/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1102.4SS.OWI742.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

  1. Die Sache wird zur Fortbildung des Rechts dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung des Einzelrichters).

  2. Das angefochtene Urteil wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Soest zurückverwiesen.

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