4 Ss OWi 742/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-02, 4 Ss OWi 742/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-02, 4 Ss OWi 742/06
4 Ss OWi 742/06Obergericht02.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 742/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-02
Aktenzeichen: 4 Ss OWi 742/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1102.4SS.OWI742.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
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Die Sache wird zur Fortbildung des Rechts dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung des Einzelrichters).
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Das angefochtene Urteil wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Soest zurückverwiesen.
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