Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-06, 3 U 66/06

3 U 66/06Obergericht06.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 66/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-06

Aktenzeichen: 3 U 66/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1106.3U66.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 01.02.2006 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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