Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-07, 3 UF 75/06

3 UF 75/06Obergericht07.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 75/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-11-07

Aktenzeichen: 3 UF 75/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1107.3UF75.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum vom 9. Februar 2006 wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden dem Antragsgegner auferlegt.

Außergerichtliche Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

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