Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-09, 10 U 109/99

10 U 109/99Obergericht09.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 U 109/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-09

Aktenzeichen: 10 U 109/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1109.10U109.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. Mai 1999 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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