10 U 109/99•Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-09, 10 U 109/99
Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-09, 10 U 109/99
10 U 109/99Obergericht09.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 U 109/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-09
Aktenzeichen: 10 U 109/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1109.10U109.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. Mai 1999 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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