34 U 160/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-10, 34 U 160/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-10, 34 U 160/05
34 U 160/05Obergericht10.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 160/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-10
Aktenzeichen: 34 U 160/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1110.34U160.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20.09.2005 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert und wie folgt neu ge-fasst:
Das am 08.11.1990 verkündete Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm (22 U 18/89) wird mit Wirkung vom 29.11.2000 aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Beschwer der Beklagten übersteigt 20.000,00 Euro.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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