7 WF 166/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-10, 7 WF 166/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-10, 7 WF 166/06
7 WF 166/06Obergericht10.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 WF 166/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-10
Aktenzeichen: 7 WF 166/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1110.7WF166.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Amtsgerichts Familiengericht Menden vom 09.02.2006 in Verbindung mit der Teilabhilfeentscheidung vom 21.04.2006 wird der angefochtene Beschluss abgeändert.
Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe auch insoweit bewilligt, als sie rückständigen nachehelichen Unterhalt ab dem 10.06.2005 abzüglich monatlich geleisteter 187,00 € geltend macht.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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