2 U 146/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-13, 2 U 146/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 146/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-13
Aktenzeichen: 2 U 146/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1113.2U146.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 23. Mai 2006 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Dem Kläger werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der titulierten Beträge abzuwen¬den, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Beträge leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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