9 U 115/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-14, 9 U 115/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 115/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-14
Aktenzeichen: 9 U 115/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1114.9U115.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 7. April 2006 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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