8 Sch 4/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-15, 8 Sch 4/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 Sch 4/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-15
Aktenzeichen: 8 Sch 4/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1115.8SCH4.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Der zwischen den Parteien ergangene Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut des Schiedsgerichts vom 11. Mai 2004 ist hinsichtlich des Ausspruchs zu Ziff. 1), durch den die Antragsgegner sich als Gesamtschuldner verpflichtet haben, an den Antragsteller 100.000,- € zu zahlen, in Höhe eines Betrages von 15.000 € vollstreckbar.
Die Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Verfahrens wird auf 15.000 € festgesetzt.
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