Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-15, 8 Sch 4/06

8 Sch 4/06Obergericht15.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 Sch 4/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-11-15

Aktenzeichen: 8 Sch 4/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1115.8SCH4.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Der zwischen den Parteien ergangene Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut des Schiedsgerichts vom 11. Mai 2004 ist hinsichtlich des Ausspruchs zu Ziff. 1), durch den die Antragsgegner sich als Gesamtschuldner verpflichtet haben, an den Antragsteller 100.000,- € zu zahlen, in Höhe eines Betrages von 15.000 € vollstreckbar.

Die Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Verfahrens wird auf 15.000 € festgesetzt.

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