Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-23, 30 W 33/03

30 W 33/03Obergericht23.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 30 W 33/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-11-23

Aktenzeichen: 30 W 33/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1123.30W33.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Dem Beklagten wird mit Wirkung ab dem 31. Januar 2004 Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin B aus L bewilligt.

Ratenzahlungen werden nicht angeordnet.

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