30 W 33/03•Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-23, 30 W 33/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 30 W 33/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-23
Aktenzeichen: 30 W 33/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1123.30W33.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 30. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Dem Beklagten wird mit Wirkung ab dem 31. Januar 2004 Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin B aus L bewilligt.
Ratenzahlungen werden nicht angeordnet.
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