10 WF 235/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-24, 10 WF 235/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-24, 10 WF 235/06
10 WF 235/06Obergericht24.11.2006
Regest
Der Ehegatte kann sich dem gerichtlichen Ersuchen um Auskunft über Grund und Höhe der Versorgungsanwartschaften nicht mit dem Hinweis auf einen etwaigen, in der notariellen Urkunde enthaltenden Ausschluss des Versorgungsausgleichs entziehen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 WF 235/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-24
Aktenzeichen: 10 WF 235/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1124.10WF235.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen
Normen: § 33 FGG, § 53b Abs. 2 FGG, § 11 Abs. 2 VAHRG
Leitsätze
Der Ehegatte kann sich dem gerichtlichen Ersuchen um Auskunft über Grund und Höhe der Versorgungsanwartschaften nicht mit dem Hinweis auf einen etwaigen, in der notariellen Urkunde enthaltenden Ausschluss des Versorgungsausgleichs entziehen.
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 08.08.2006 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dorsten vom 21.07.2006 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 300,00 € festgesetzt.
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