Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-24, 10 WF 235/06

10 WF 235/06Obergericht24.11.2006

Regest

Der Ehegatte kann sich dem gerichtlichen Ersuchen um Auskunft über Grund und Höhe der Versorgungsanwartschaften nicht mit dem Hinweis auf einen etwaigen, in der notariellen Urkunde enthaltenden Ausschluss des Versorgungsausgleichs entziehen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 WF 235/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-11-24

Aktenzeichen: 10 WF 235/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1124.10WF235.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen

Normen: § 33 FGG, § 53b Abs. 2 FGG, § 11 Abs. 2 VAHRG

Leitsätze

Der Ehegatte kann sich dem gerichtlichen Ersuchen um Auskunft über Grund und Höhe der Versorgungsanwartschaften nicht mit dem Hinweis auf einen etwaigen, in der notariellen Urkunde enthaltenden Ausschluss des Versorgungsausgleichs entziehen.

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 08.08.2006 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dorsten vom 21.07.2006 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 300,00 € festgesetzt.

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