2 (s) Sbd. IX - 116/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-27, 2 (s) Sbd. IX - 116/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-27, 2 (s) Sbd. IX - 116/06
2 (s) Sbd. IX - 116/06Obergericht27.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 (s) Sbd. IX - 116/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-27
Aktenzeichen: 2 (s) Sbd. IX - 116/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1127.2S.SBD.IX116.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Rechtsanwalt D wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von 3.718 € für die Verteidigung des ehemaligen Angeklagten im vorbereitenden Verfahren und im gerichtlichen Verfahren I. Instanz eine Pauschgebühr in Höhe von 6.000 EURO (in Worten: sechstausend EURO) bewilligt.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
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