6 U 139/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-27, 6 U 139/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 139/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-27
Aktenzeichen: 6 U 139/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1127.6U139.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 09.08.2006 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, über den zuerkannten Betrag hinaus weitere 1.132,20 Euro nebst 5 % Zinsen seit dem 18.10.2005 zu zahlen.
Die Kosten des zweiten Rechtszuges werden der Beklagten auferlegt.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin 2/11 und die Beklagte 9/11.
Der Streitwert für den zweiten Rechtszug wird auf 1.132,20 Euro festgesetzt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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