28 U 68/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-30, 28 U 68/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 68/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-30
Aktenzeichen: 28 U 68/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1130.28U68.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Das am 17.10.2006 verkündete Urteil wird dahingehend berichtigt, dass der Tenor hinsichtlich der Kostenentscheidung wie folgt lautet:
Die Kosten erster Instanz trägt die Klägerin. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 95% und den Beklagten zu 5% auferlegt.
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