Oberlandesgericht Hamm, 2006-12-01, 4 Ss OWi 758/06

4 Ss OWi 758/06Obergericht01.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 758/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-12-01

Aktenzeichen: 4 Ss OWi 758/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1201.4SS.OWI758.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Unter Verwerfung der Rechtsbeschwerde im übrigen wird die Geldbuße auf 200,00 Euro ermäßigt.

Dem Betroffenen wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 50,00 Euro zu bezahlen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene.

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