Oberlandesgericht Hamm, 2006-12-06, 3 U 145/06

3 U 145/06Obergericht06.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 145/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-06

Aktenzeichen: 3 U 145/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1206.3U145.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.05.2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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