Oberlandesgericht Hamm, 2006-12-12, 26 U 49/04

26 U 49/04Obergericht12.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 49/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-12

Aktenzeichen: 26 U 49/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1212.26U49.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. April 2004 verkündete Urteil der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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