Oberlandesgericht Hamm, 2007-01-25, 21 U 79/06

21 U 79/06Obergericht25.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 79/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-25

Aktenzeichen: 21 U 79/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0125.21U79.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Mai 2006 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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