Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-01, 3 Ss OWi 856/06

3 Ss OWi 856/06Obergericht01.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 856/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-02-01

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 856/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0201.3SS.OWI856.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird - unter Verwerfung der weitergehenden Rechtsbeschwerde als unbegründet - im Rechtsfolgenausspruch mit den diesem zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und insoweit zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde an das Amtsgericht Essen zurückverwiesen.

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