3 Ss OWi 856/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-01, 3 Ss OWi 856/06
Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-01, 3 Ss OWi 856/06
3 Ss OWi 856/06Obergericht01.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 856/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-01
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 856/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0201.3SS.OWI856.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird - unter Verwerfung der weitergehenden Rechtsbeschwerde als unbegründet - im Rechtsfolgenausspruch mit den diesem zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und insoweit zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde an das Amtsgericht Essen zurückverwiesen.
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