3 Ss OWi 52/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-06, 3 Ss OWi 52/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-06, 3 Ss OWi 52/07
3 Ss OWi 52/07Obergericht06.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 52/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-06
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 52/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0206.3SS.OWI52.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die weitere Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO i.V.m. § 46 OWiG) als unzulässig verworfen.
Der Antrag des Betroffenen auf Beiordnung eines Verteidigers wird als unbegründet verworfen.
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