Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-06, 3 Ss OWi 52/07

3 Ss OWi 52/07Obergericht06.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 52/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-02-06

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 52/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0206.3SS.OWI52.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die weitere Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO i.V.m. § 46 OWiG) als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Betroffenen auf Beiordnung eines Verteidigers wird als unbegründet verworfen.

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