15 W 34/07und 414/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-08, 15 W 34/07und 414/06
Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-08, 15 W 34/07und 414/06
15 W 34/07und 414/06Obergericht08.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 34/07und 414/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-08
Aktenzeichen: 15 W 34/07und 414/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0208.15W34.07UND414.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der Beschluss des Landgerichts vom 9. März 2006 wird aufgehoben.
Auf die Erstbeschwerde der Beteiligten vom 16. Januar 2006 wird der Beschluss des Amtsgerichts vom 10. Januar 2006 aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, die Auflösung der Gesellschaft und die Bestellung des Geschäftsführers S zum Liquidator im Handelsregister einzutragen.
Der Gegenstandswert wird für das Verfahren der ersten und der weiteren Beschwerde auf jeweils 3.000 € festgesetzt.
Damit ist die weitere Beschwerde der Beteiligten vom 27. Oktober 2006 gegen den Beschluss des Landgerichts vom 19. Oktober 2006 erledigt (15 W 414/06 OLG Hamm = 22 T 8/06 LG Münster).
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.