16 U (Baul.) 6/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-08, 16 U (Baul.) 6/06
Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-08, 16 U (Baul.) 6/06
16 U (Baul.) 6/06Obergericht08.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 16 U (Baul.) 6/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-08
Aktenzeichen: 16 U (Baul.) 6/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0208.16U.BAUL6.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Beteiligten zu 1) gegen die am 8. Februar 2006 verkündeten Urteile der Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Arnsberg 6 O (Baul.) 19/05 und 6 O (Baul. 21/05) werden zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beteiligte zu 1) kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beteiligte zu 2) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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