21 U 69/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-13, 21 U 69/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 69/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-13
Aktenzeichen: 21 U 69/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0213.21U69.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 20. April 2006 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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