Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-13, 3 Ws 16/07

3 Ws 16/07Obergericht13.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 16/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-02-13

Aktenzeichen: 3 Ws 16/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0213.3WS16.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Dem Angeklagten wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung vom 14.11.2006 gewährt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeklagten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

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