9 U 169/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-13, 9 U 169/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 169/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-13
Aktenzeichen: 9 U 169/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0213.9U169.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 23. August 2006 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in der selben Höhe Sicherheit leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.