11 UF 210/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-14, 11 UF 210/06
Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-14, 11 UF 210/06
11 UF 210/06Obergericht14.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 210/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-14
Aktenzeichen: 11 UF 210/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0214.11UF210.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Juli 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Warendorf wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht deBeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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