Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-14, 11 UF 210/06

11 UF 210/06Obergericht14.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 210/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-14

Aktenzeichen: 11 UF 210/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0214.11UF210.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Juli 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Warendorf wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht deBeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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