Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-15, 22 U 179/05

22 U 179/05Obergericht15.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 179/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-15

Aktenzeichen: 22 U 179/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0215.22U179.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Drittwiderbeklagten gegen das am 9. August 2005 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 48 % und die Drittwiderbeklagte zu 52 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar:

Die Drittwiderbeklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 11O % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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