Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-22, 3 UF 250/06

3 UF 250/06Obergericht22.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 250/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-22

Aktenzeichen: 3 UF 250/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0222.3UF250.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufungen der Klägerin und des Beklagten wird das am 21.07.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Herne-Wanne abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

ab dem 1.07.2006 Unterhalt für B, geb. am ####, sowie für M, geb. am ####, jeweils in Höhe von 100 % des Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung, derzeit 291,--€ (Zahlbetrag), abzüglich des jeweiligen staatlichen Kindergeldes, soweit dieses zusammen mit dem Zahlbetrag 135 % des Regelunterhaltbetrages übersteigt, jeweils monatlich im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats,

abzüglich

je Kind für Juli 2006 gezahlter 50,--€ und

je Kind für September 2006 bis einschließlich Februar 2007 monatlich gezahlter je 100,--€;

einen Unterhaltsrückstand für Januar 2006 in Höhe von 13,--€ je Kind zu zahlen;

die weitergehenden Berufungen werden zurückgewiesen;

die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.