Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-27, 21 W 8/07

21 W 8/07Obergericht27.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 W 8/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-02-27

Aktenzeichen: 21 W 8/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0227.21W8.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die (sofortige) Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluß des Land-gerichts Essen vom 21.12.2006 – 9 O 8/06 – abgeändert.

Dem Antragsteller wird ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt N aus C beigeordnet.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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