5 UF 130/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-28, 5 UF 130/06
Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-28, 5 UF 130/06
5 UF 130/06Obergericht28.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 130/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-28
Aktenzeichen: 5 UF 130/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0228.5UF130.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. September 2006 verkündete Schlussurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere (über das Teilanerkenntnisurteil vom 28.7.2006 in der berichtigten Fassung vom 14.9.2006 hinaus) 28.109,09 € nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3.12.2004 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsmittelzuges trägt die Beklagte.
Im übrigen verbleibt es bei der Kostenaufhebung für die erste Instanz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.