Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-28, 5 UF 130/06

5 UF 130/06Obergericht28.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 130/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-28

Aktenzeichen: 5 UF 130/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0228.5UF130.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. September 2006 verkündete Schlussurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere (über das Teilanerkenntnisurteil vom 28.7.2006 in der berichtigten Fassung vom 14.9.2006 hinaus) 28.109,09 € nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3.12.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsmittelzuges trägt die Beklagte.

Im übrigen verbleibt es bei der Kostenaufhebung für die erste Instanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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