Oberlandesgericht Hamm, 2007-03-01, 5 U 212/00

5 U 212/00Obergericht01.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 212/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-01

Aktenzeichen: 5 U 212/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0301.5U212.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landsgerichts Dortmund vom

  1. Juni 2000 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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