2 (s) Sbd. IX - 30/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-03-16, 2 (s) Sbd. IX - 30/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-03-16, 2 (s) Sbd. IX - 30/07
2 (s) Sbd. IX - 30/07Obergericht16.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 (s) Sbd. IX - 30/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-16
Aktenzeichen: 2 (s) Sbd. IX - 30/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0316.2S.SBD.IX30.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Rechtsanwalt Dr. N wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von 1.664 € für die Verteidigung der ehemaligen Angeklagten eine Pauschge-bühr in Höhe von 2.300 EURO (in Worten: zweitausendsechshundert EURO) bewilligt.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
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