22 U 58/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-03-22, 22 U 58/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 58/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-22
Aktenzeichen: 22 U 58/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0322.22U58.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels der Beklagten im übrigen das am 13. Februar 2006 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 40.000,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab dem 20. Januar 2005 zu zahlen, Zug- um Zug gegen Abtretung aller Ansprüche, die der Klägerin hinsichtlich der im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Münster von Münster Bl. #### eingetragenen 43,80/10.000 Miteigentumsanteils, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung A 27 des Aufteilungsplans, zustehen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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